BAFA Beratungsförderung und Beratungszuschuss
Die Europäische Union, Bund und Länder bieten Unternehmen und Gründern eine Vielzahl an Förderprogramme und Zuschüsse. Es zählt zur unternehmerischen Pflicht sich über Förderprogramme und Zuschüsse dauernd zu informieren. Denn nicht genutzte Fördermittel und Zuschüsse sind verlorenes (verschenktes) Kapital.
Förderprogramme und Zuschüsse werden angeboten für Beratungen oder für Investitionen, auch für die Forschung und Entwicklung. Weitere Fördermassnahmen sind Beteiligungen und Bürgschaften, die Personalkosten und Messezuschüsse uvm. Kleine und mittlere Unternehmen können bei der Unternehmensberatung von der Bundesförderung durch die BAFA Beratungsförderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) profitieren.
BAFA Beratungsförderung – vorherige Richtlinie galt nur noch bis zum 31.12.2020
Das BAFA bezuschusst Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung. Förderziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von KMU zu steigern und Arbeitsplätze zu sichern.
Die vorherige Richtlinien lief allerdings zum 31.12.2020 aus. Bei Anträgen, die 2020 noch gestellt wurden, gilt NICHT die 6-Monats-Frist zum Einreichen des Verwendungsnachweises. Alle für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen müssen bis zum 31.12.2020 eingereicht werden. Dieses Datum wird den Antragstellern auch in der Inaussichtstellung mitgeteilt.
BAFA Beratungsförderung während der Corona Krise
Die Maßnahmen gegen das Corona Virus zwingen immer mehr Unternehmen in die Knie. Damit diese nicht umfallen wurde von der BAFA ein Förderprogramm mit einem 100% Beratungszuschuss ins Leben gerufen. Dieses Förderprogramm wurde am 26. Mai 2020 wieder eingestellt. Für Freiberufler, Selbstständige, Startups und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten besteht die Option auf ein Förderprogramm mit 90% Beratungszuschuss. Weitere Informationen erhalten Sie im Blog oder werden in Modul 3 beschrieben.